Gemäss Art. 6 des Informationsreglements für das Bundesverwaltungsgericht vom 21. Februar 2008 (SR 173.320.4) werden die materiellen Entscheide im Internet publiziert. Die Prozessentscheide werden nur publiziert, falls sie für die Öffentlichkeit von Interesse sind.

Die Publikation der Entscheide erfolgt in der Regel bevor feststeht, ob ein Rechtsmittel dagegen erhoben wird. Fragen bezüglich der Rechtskraft eines Entscheids sind an das Schweizerische Bundesgericht zu richten, es sei denn, das Bundesverwaltungsgericht entscheidet letztinstanzlich (vgl. Art. 83 des Bundesgerichtsgesetzes vom 17. Juni 2005, SR 173.110).